Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,880
OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21 (https://dejure.org/2023,880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2023 - 12 A 5.21 (https://dejure.org/2023,880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 12 A 5.21 (https://dejure.org/2023,880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 GebG BB, § 1 Anlage 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014, § 1 Anl 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014
    Normenkontrolle; Verwaltungsgebühren für Entscheidung über Genehmigung von Waldumwandlungen; Äquivalenzprinzip

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 GebG BB, § 1 Anlage 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014
    Normenkontrolle; Verwaltungsgebühren für Entscheidung über Genehmigung von Waldumwandlungen; Äquivalenzprinzipzulässige Gebührenzwecke; Kostendeckung; Vorteilsausgleich; linearer Anstieg der Gebühren mit zunehmender Flächengröße bei gleichbleibendem Verwaltungsaufwand; ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Die Einhaltung dieser Vorgaben erfordert eine wertende Beurteilung des Verhältnisses zwischen den Kosten des Verwaltungsaufwands und der Gebührenhöhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1385; juris Rn. 15).

    Dies rechtfertigt es jedoch nicht, die Höhe der Verwaltungskosten bei zunehmender Größe des Vorhabens ohne Einschränkung aus dem Blick zu nehmen (deutlich BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82

    Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Aufgrund dieser Größenordnungen der Gebühren, die zudem den durchschnittlichen Kaufpreis forstwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg von 0, 69 EUR pro m² deutlich überschreiten (vgl. Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2021, S. 71), entwickeln sie mit zunehmender Umwandlungsfläche den Charakter einer Sondersteuer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1984 - 3 B 87.82 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 16; juris Rn. 6).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Denn nur dann, wenn legitime Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der konkreten Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind sie auch geeignet, sachlich rechtfertigende Gründe für die Gebührenbemessung zu liefern (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1; juris Rn. 63 f.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Das Vorstehende übersieht der Antragsgegner, soweit er aus dem sich nicht auf Verwaltungsgebühren beziehenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 (2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319; juris) folgert, dass ein mit einer Verwaltungsgebühr verbundener wirtschaftlicher Vorteil stets vollständig abgeschöpft werden könne.
  • BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16

    Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen darf jedoch nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36.16 - DB 2019, 226; juris Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Die Gebührenbemessung der Tarifstelle 5.2.2.1 lässt sich mit Blick auf die vorstehend exemplarisch dargestellten Gebührenberechnungen auch nicht aufgrund der Überlegung rechtfertigen, dass ein Missverhältnis zwischen dem Verwaltungsaufwand und der Gebührenhöhe nur Ausnahmefälle betreffe und einer insoweit in Einzelfällen entstehenden unvermeidbaren besonderen Härte mit Blick auf die Ordnung von Massenerscheinungen nicht gesondert Rechnung zu tragen ist (vgl. zu Art. 3 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50.86 - BVerfGE 84, 348; juris Rn. 40).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Da bei zunehmender Größe des Vorhabens der anzunehmende größere Wert des wirtschaftlichen Vorteils der Waldumwandlungsgenehmigung mit in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließt, ist es zwar mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar, demjenigen, der ein Großvorhaben betreiben möchte, eine deutlich höhere Gebühr zuzumuten als etwa dem Durchschnitt der Antragsteller (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305; juris Rn. 22).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20

    Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Das Verbot einer gänzlichen Abkoppelung folgt aus dem der Gebühr begriffsnotwendig innewohnenden Ziel der Kostendeckung (BVerwG, Urteil vom 29. April 2021 - 9 C 1/20 - BVerwGE 172, 292; juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Unabhängig davon wäre die besondere Härte für größere Vorhaben nicht nur unter Schwierigkeiten vermeidbar gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 28/79 - BVerfGE 63, 119; juris Rn. 39 ff.).
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 19 N 98.3739
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
    Bereits der Vergleich mit den Gebührenregelungen anderer Bundesländer indiziert entgegen der Annahme des Antragsgegners das daraus folgende Missverhältnis zwischen dem Kostenaufwand und der Bemessung der Gebühr nach der Tarifstelle 5.2.2.1 (vgl. VGH München, Urteil vom 12. April 2000 - 19 N 98.3739 - juris Rn. 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15

    Amtlicher Lageplan; Gebührenanspruch des öffentlich bestellten

  • VG Cottbus, 23.06.2022 - 3 K 759/21
  • VG München, 09.12.2003 - M 16 K 00.3538
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht